Der Blutegel (Hirudo medicinalis) ein kurzer Steckbrief:
Er hat fünf Augenpaare,
zwei Mäuler mit je 240 spitzen Zähnen und er ernährt sich von Blut. Ein kleiner Vampir. Blutegel sind sehr genügsam: eine Mahlzeit genügt für mindestens 1 Jahr.
sie besiedeln nur sauberes Wasser, ihre Speicheldrüsen sind frei von Krankheitskeimen.
ihr Biss ist nicht schmerzhaft
sie reinigen die von ihnen gesetzte Wunde.
Bis zu 40 Inhaltsstoffe vermutet man im Speichel der Tiere, u. a. gerinnungshemmende und gefäßweitende, entkrampfende, entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkung. Eine antibiotische Wirkung ist noch umstritten.
Eingesetzt werden sie z.B.
Achtung!!!
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Die maßgebliche Vorschrift für die Behandlung von Tieren durch Tierheilpraktiker bzw. die Anwendung von Arzneimitteln am Tier durch diesen Personenkreis ist § 50 TAMG. Insbesondere § 50 Abs.2 TAMG. Nach § 50 Abs.2 TAMG dürfen Tierhalter (und damit auch Tierheilpraktiker) verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und Arzneimittel im Sinne des § 2 Arzneimittelgesetz (Humanpräparate) nur anwenden, wenn diese von einem behandelnden Tierarzt verschrieben / abgegeben worden sind und mit ihnen eine Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt worden ist. Man spricht vom tierärztlichen Vorbehalt.
Darunter fallen auch die Blutegel.
Das heist nur, wenn ein Rezept von einem Tierarzt vorliegt, kann ich eine Behandlung am Tier vornehmen.
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