AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen;
im Speziellen wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisation oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.
Ich weise nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 auf folgendes hin:
Der Tierheilpraktiker darf nicht:
Verschreibungspflichtige Arzneimittel erlangen,anwenden oder abgeben.
impfen
narkotisieren
Als Tierheilpraktiker unterliege ich dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem
Tierseuchengesetz.
Terminvereinbarung
Termine werden entweder, per Post, Fax, Mail oder telefonisch vereinbart, sie müssen von beiden Seiten bestätigt werden.
Termine die weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit einer Bearbeitungspauschale von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zu spät, so kann dies ebenfalls in Rechnung gestellt werden, da gilt die einzel- Fall Entscheidung. Der Kund hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
Für die Erstuntersuchung bei einem Patienten, muss der Kunde mit einem längeren Zeitaufwand rechnen. Es kann zwischen 1-2 Stunden dauern.
Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde
Beratungsinhalte abstreitet,
erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose bewusst unzutreffend oder/ und lückenhaft erteilt
das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist
Therapiemaßnahmen zunichte gemacht werden
Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren der alternativen
Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist.
Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar was für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den Tierheilpraktiker gegen Quittung/Rechnung zu bezahlen ist.
Andere Vereinbarungen können schriftlich festgelegt werden.
Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
Werden Leistungen Dritter durch den Tierheilpraktiker vermittelt (z.B. Laborleistungen, Bioresonanzen), die er nicht fachlich überwachen kann, der Tierheilpraktiker ist dann dazu berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. Diese Beträge werden dann, In der Rechnung, ausgewiesen. Der Tierheilpraktiker wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen.
In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. §139 BGB findet keine Anwendung.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden. Er bekommt hierfür eine gesonderte Datenschutzerklärung (hier), in der nochmals auf seine Rechte hingewiesen wird.
Kontaktdaten, sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Einwilligung des Kunden weitergegeben werden.
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